6 Bauetappen als Konkretisierung des Grundsatzbeschlusses zu verstehen sind; mit anderen Worten: den nachfolgenden Verfügungen, welche einerseits die Zusicherung eines Bundesbeitrages für eine einzelne Bauetappe und andererseits die Auszahlung eines Bundesbeitrages zum Gegenstand haben, kommt nicht die gleiche Bedeutung wie dem Grundsatzbeschluss zu; nur er regelt alle wesentlichen Punkte des Subventionsverhältnisses, während die nachfolgenden Verfügungen bloss als Vollzugsverfügungen zu verstehen sind