«a. Der historische Pilgerweg, der über das Meliorationsgebiet verläuft (Affeltrangen-Fliegenegg-Kaabrüggli), muss geschützt und ungeschmälert erhalten werden. b. Die vom Pilgerweg abzweigenden beziehungsweise quer zu diesem verlaufenden historischen Wege müssen geschützt und ungeschmälert erhalten werden. c. Das wertvolle Feldgehölz am südlichen Rand des Schienenbühl muss ungeschmälert erhalten werden. d. Der Kaabach ist im Bereich «Bruggen» nicht zu verlegen, sondern zusammen mit seinen Zuläufen und dem Ufergehölz ungeschmälert zu erhalten.» III