Das Bundesamt für Landwirtschaft beantragt in seiner Eingabe vom 20. Juni 1988, dass mit den Meliorationsarbeiten östlich der Staatsstrasse Bettwiesen-Tägerschen-Tobel begonnen werden dürfe. Einzelfragen über die Linienführung von Wegen könnten direkt mit den interessierten Bundesämtern bereinigt werden. N. Die Güterzusammenlegungskorporation Tobel beantragt in ihrer Eingabe vom 21. Juni 1988, «dass im ganzen Meliorationsgebiet die Ausführung von kulturtechnischen Arbeiten vorläufig ohne formelle Zusicherung von Bundessubventionen erlaubt ist»; eventualiter sollte zumindest die Aufnahme der Meliorationsarbeiten östlich der Bahnlinie der Mittel-Thurgau-Bahn erlaubt werden.