den Beschwerden dürfe die aufschiebende Wirkung über den gesamten Meliorationsperimeter nicht entzogen werden. L. Mit Eingaben vom 20. Juni 1988 verlangen das Departement des Innern und der Volkswirtschaft des Kantons Thurgau, das Meliorationsamt des Kantons Thurgau und die Rekurskommission für Meliorationssachen des Kantons Thurgau, dass die Bundesbeiträge für das Gebiet östlich der Staatsstrasse Bettwiesen-Tägerschen-Tobel freigegeben werden. M. Das Bundesamt für Landwirtschaft beantragt in seiner Eingabe vom 20. Juni 1988, dass mit den Meliorationsarbeiten östlich der Staatsstrasse Bettwiesen-Tägerschen-Tobel begonnen werden dürfe.