Diesem Bericht vom 31. Mai 1988 ist zu entnehmen, dass es bei der projektierten Melioration an der notwendigen Rücksicht auf den Natur- und Heimatschutz fehle. K. Mit Eingaben vom 17., 20. und 21. Juni 1988 halten der Schweizer Heimatschutz, der Schweizerische Bund für Naturschutz und der WWF Schweiz an ihren Anträgen fest; den Beschwerden dürfe die aufschiebende Wirkung über den gesamten Meliorationsperimeter nicht entzogen werden.