4 Das Bundesamt für Raumplanung vertritt in seinem Amtsbericht vom 27. April 1988 die Ansicht, dass im gesamten Meliorationsperimeter gewichtige raumplanerische Interessen nicht berücksichtigt worden seien. J. Mit Schreiben vom 10. Mai 1988 holte die Instruktionsbehörde auch beim Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz einen Amtsbericht zur selben Frage ein (s. o. II/I). Diesem Bericht vom 31. Mai 1988 ist zu entnehmen, dass es bei der projektierten Melioration an der notwendigen Rücksicht auf den Natur- und Heimatschutz fehle.