Es gehe hier nicht nur um ein paar schätzenswerte Landschaftsobjekte; die Melioration als solche über den gesamten Perimeter stehe nicht im Einklang mit dem Bundesrecht über die Raumplanung und über den Naturschutz. H. Am 2. Februar 1988 fand ein Augenschein statt. I. Mit Schreiben vom 14. März 1988 verlangte die Instruktionsbehörde, das Bundesamt für Justiz, vom Bundesamt für Raumplanung einen Amtsbericht; dieser sollte darüber Auskunft geben, welche Teile des Meliorationsperimeters im vorliegenden Beschwerdeverfahren zu keinen Beanstandungen Anlass gäben und somit zur Durchführung der Meliorationsarbeiten freigegeben werden dürften.