Vernehmlassung vom 26. November beziehungsweise 18. Dezember 1987, den Beschwerden die aufschiebende Wirkung bezüglich des Gebietes östlich der Bahnlinie der Mittel-Thurgau-Bahn zu entziehen. F. Das Meliorationsamt des Kantons Thurgau unterstützt in seiner Vernehmlassung vom 14. Dezember 1987 den Antrag der Güterzusammenlegungs-Korporation Tobel. G. Der Schweizer Heimatschutz, der Schweizerische Bund für Naturschutz und der WWF Schweiz beantragen in ihren Vernehmlassungen vom 22., 30., 31. Dezember 1987, dass «den Beschwerden die aufschiebende Wirkung auch in Teilbereichen nicht zu entziehen sei». Es gehe hier nicht nur um ein paar schätzenswerte Landschaftsobjekte;