Am 2. und 6. Mai 1987 haben der Schweizer Heimatschutz, der Schweizerische Bund für Naturschutz und der WWF Schweiz beim EVD eine Beschwerde gegen den Grundsatzbeschluss der Vorinstanz eingereicht mit dem Antrag, keinen Bundesbeitrag an die Gesamtmelioration Tobel zu gewähren; eventualiter sei die Ausrichtung eines Bundesbeitrages von der Erfüllung mehrerer Voraussetzungen abhängig zu machen: Zur Begründung wird im wesentlichen geltend gemacht, dass sich innerhalb des Meliorationsgebietes Tobel ein Teilstück des historischen Jakobspilgerweges befinde, der seit dem zehnten Jahrhundert von einer Vielzahl von Pilgern aus den nördlich gelegenen Ländern Richtung Spanien