Die Beschwerdeverfahren sind zur Zeit hängig. A. Mit Schreiben vom 2. September 1986 hat das Eidgenössische Meliorationsamt (EMA) beziehungsweise das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) dem Departement des Innern und der Volkswirtschaft des Kantons Thurgau mitgeteilt, dass an die voraussichtlichen Kosten für technische Arbeiten, Wegbau, Kanalisation und Vorflut, Entwässerungen und Diverses der Gesamtmelioration Tobel im Betrag von Fr. 15 500000.- ein Bundesbeitrag von 35% in Aussicht gestellt werde (Grundsatzbeschluss betreffend die Melioration Tobel). Die Zusicherung erfolgte unter mehreren Bedingungen und Auflagen. Im einzelnen ist aus Ziff.