Margrethen zu gewährleisten. Beide Entscheide des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau sind mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde und mit staatsrechtlicher Beschwerde vom 11. Januar beziehungsweise 18. März 1988 an das Bundesgericht weitergezogen worden mit dem Antrag, den Jakobspilgerweg in der historischen Linienführung sowie die bestehenden Feldgehölze südlich des Schienenbühl zu erhalten. Die Beschwerdeverfahren sind zur Zeit hängig.