2 Thurgau beurteilt. Auf die Beschwerde des Schweizer Heimatschutzes ist dieses mit Entscheid vom 25. November 1987 wegen mangelnder Legitimation nicht eingetreten. Die Beschwerde von Herrn und Frau H .hat es dagegen mit Entscheid vom 10. Februar 1988 teilweise gutgeheissen; danach ist die Strassenverbindung Fliegenegg-Loch (-Kaabrüggli) als Wanderweg ohne Hartbelag auszugestalten; ferner ist der direkte Anschluss an den Wanderweg Kreuzegg-Fliegenegg beziehungsweise Perimetergrenze-Kaabrüggli-St. Margrethen zu gewährleisten.