Am 12. Dezember 1979 wurde die Gesamtmelioration Tobel mit 69% der Grundeigentümerstimmen und 57% der Fläche beschlossen. Die Publikation des provisorischen Neuzuteilungsentwurfes erfolgte Ende 1985. Dagegen erhobene Beschwerden wurden von der kantonalen Rekurskommission für Meliorationssachen und nachfolgend vom Verwaltungsgericht des Kantons