Die Zusicherung eines Bundesbeitrags durch das EMA beziehungsweise das EVD setzt eine Prüfung des Gesuches durch alle interessierten Fachinstanzen des Bundes voraus. Art. 4 BV Vertrauensschutz des vorzeitig gemäss Meliorationsplan in den Besitz eingewiesenen Bürgers, soweit kein höheres öffentliches Interesse entgegensteht. (Vgl. auch VPB 53.34 II)