Die Dienststelle weist darauf hin, dass das Projekt Bestandteil des Detailprogramms 1987-1990 sein werde und beantragt eventualiter die Aufnahme ins Detailprogramm 1983-1986, falls dies notwendig sein sollte. Die kantonalen Instanzen haben diesen Bericht aber erst im Januar 1987 an die Zentralstelle für regionale Wirtschaftsförderung überwiesen, zu einem Zeitpunkt also, als der Zeitraum des Detailprogramms 1983-1986 bereits abgelaufen und das Bauvorhaben unbestrittenermassen im wesentlichen fertiggestellt war. Die Zentralstelle ist deshalb nicht mehr auf diesen Eventualantrag der kantonalen Dienststelle eingetreten. Wenn die Richtlinien des EVD die Aufnahme von Projekten auch ausserhalb