In einem an die kantonalen Instanzen gerichteten Schreiben vom 20. März 1985 hat die Zentralstelle ausserdem darauf hingewiesen, dass Gesuche um nachträgliche Aufnahme von Projekten in das regionale Entwicklungskonzept beziehungsweise ins Detailprogramm vor Baubeginn einzureichen sind. In den Gesuchsunterlagen findet sich tatsächlich ein Bericht der Dienststelle für regionale Wirtschaftsförderung des Kantons vom 13. November 1986 zuhanden des kantonalen Volkswirtschaftsdepartements, der kantonalen Finanzverwaltung und der Zentralstelle für regionale Wirtschaftsförderung.