Die Richtlinien des EVD sehen vor, dass auch ausserhalb einer ordentlichen Revision neue Projekte in das Detailprogramm aufgenommen werden können (S. 93). Dazu sind ein entsprechender Antrag des regionalen Trägers sowie das Einvernehmen der zuständigen kantonalen Instanzen und der Zentralstelle für regionale Wirtschaftsförderung erforderlich. In einem an die kantonalen Instanzen gerichteten Schreiben vom 20. März 1985 hat die Zentralstelle ausserdem darauf hingewiesen, dass Gesuche um nachträgliche Aufnahme von Projekten in das regionale Entwicklungskonzept beziehungsweise ins Detailprogramm vor Baubeginn einzureichen sind.