Das EVD hat gestützt auf Art. 11 der V vom 9. Juni 1975 über Investitionshilfe für Berggebiete (SR 901.11) am 1. April 1976 Richtlinien für die Berggebietsförderung[6] erlassen und dabei die Leitlinien für die Berggebietsförderung der Arbeitsgruppe Stocker nach dem Stand vom 1. Januar 1976 zu eben diesen Richtlinien erklärt.