Gleichzeitig beantragte das kantonale Volkswirtschaftsdepartement dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD), gestützt auf das BG vom 28. Juni 1974 über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG, SR 901.1) dem Verkehrsverein ein gleichlautendes Darlehen zuzusprechen. Mit Verfügung vom 7. Juli 1987 hat das EVD dieses Gesuch um ein Investitionshilfedarlehen mit der Begründung abgewiesen, das Projekt falle nicht in den sachlichen Geltungsbereich des IHG und sei nicht im Detailprogramm 1983-1986 enthalten gewesen. Es sei zwar Bestandteil des Detailprogrammes 1987-1990, dieses sei aber erst am 23. Januar 1987 bei der Zentralstelle für regionale Wirtschaftsförderung des Bundesamtes für