Investitionshilfe für Berggebiete. Art. 3 IHG. Fällt ein Verkehrsbüro in den Geltungsbereich? (Frage offengelassen) Art. 10 und Art. 17Abs. 2 IHG. Verweigerung eines Darlehens des Bundes mangels Aufnahme des Projekts ins Detailprogramm vor Baubeginn, nachdem die kantonalen Behörden das Gesuch zu spät an die Zentralstelle überwiesen haben.