4. Zu prüfen bleibt, ob das EVD zu Recht auch auf das modifizierte Gesuch der Beschwerdeführerin um eine generelle Bewilligung für eine Schulleiterin nicht eingetreten ist. Zwar könnte man sich fragen, ob das EVD stattdessen das Gesuch nicht an das hierfür in erster Instanz zuständige BIGA hätte zurückweisen müssen (Art. 50 Bst. b V vom 6. Oktober 1986 über die