Das BIGA hat dazu in der Vernehmlassung zur vorliegenden Beschwerde ausgeführt, dass es in fester Praxis jedes neue Gesuch umfassend prüft, ohne Rücksicht darauf, ob der Gesuchsteller bereits früher gleiche oder ähnliche Gesuche eingereicht hat. Unter diesen Umständen ist das EVD wegen fehlender Legitimation der Beschwerdeführerin zu Recht nicht auf die Beschwerde eingetreten, soweit sie sich gegen die Verweigerung der Bewilligung für Y richtete. 4. Zu prüfen bleibt, ob das EVD zu Recht auch auf das modifizierte Gesuch der Beschwerdeführerin um eine generelle Bewilligung für eine Schulleiterin nicht eingetreten ist.