Diese Frage könne und müsse heute entschieden werden. Es sei unzumutbar und zeuge von überspitztem Formalismus, nach einem langen Verfahren - wie das vorliegend zutreffe - auf eine Beschwerde nicht einzutreten, weil sich der Sachverhalt in bloss nebensächlichen Punkten geändert habe. Die zuständigen Behörden hätten es damit in der Hand, in vielen Fällen durch Abwarten zu einem Nichteintretensentscheid zu gelangen. II