Ein solches sei nur dann gegeben, wenn eine Gestaltungsverfügung nicht möglich wäre. Das aber wäre zunächst vom Arbeitsamt als erster Instanz zu prüfen, bei dem das fragliche Gesuch allenfalls neu zu stellen wäre. D. Gegen den Beschwerdeentscheid des Departementes hat die Beschwerdeführerin am 13. Mai 1988 eine Beschwerde eingereicht mit dem Antrag, dem Gesuch um Erteilung einer Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung