Das Arbeitsamt leitete das Gesuch am 23. Juni 1987 an das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) weiter. Dieses wies das Gesuch am 2. Juli 1987 ab, und zwar namentlich mit der Begründung, dass Bewilligungen zu Lasten des Bundeskontingentes nur erteilt werden könnten, wenn qualifizierte Fachleute für die Erfüllung ausserordentlicher Aufgaben unerlässlich seien, was im vorliegenden Fall nicht zutreffe. B.