A. Am 30. März 1987 stellte die Firma X Education AG, beim Arbeitsamt ein Gesuch um Erteilung einer unbeschränkten Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung für die deutsche Staatsangehörige Y. Diese arbeitete damals beim gleichen Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland und war für einen Einsatz bei der Schweizer Tochterfirma vorgesehen. Am 4. und 14. Mai sowie am 12. Juni 1987 hat die Gesuchstellerin das Gesuch ergänzt beziehungsweise geändert - aber immer bezogen auf Y. Das Arbeitsamt leitete das Gesuch am 23. Juni 1987 an das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) weiter.