Dazu ist zu sagen, dass die in den Ausschreibungstexten angegebenen Besoldungsklassen als Bewertungen zu verstehen sind, für welche die abschliessende Zustimmung der zuständigen Instanzen (Klassifikationsstelle, Wahlbehörde) im Zeitpunkt der Wahl oder Ernennung beziehungsweise Beförderung vorbehalten bleibt (siehe «Allgemeine Angaben» im Stellenanzeiger des Bundes «Die Stelle»). Aus der Ausschreibung einer neu zu besetzenden Stelle mit Angaben über die entsprechenden Besoldungsklassen kann somit kein Anspruch des gewählten Beamten auf Beförderung in die angegebene