Im vorliegenden Fall ist zu bedenken, dass die in Frage stehende Kantonsstrasse die einzige Verbindung zwischen Stans und Engelberg bildet. Es kann deshalb angenommen werden, dass die Mitglieder, die in Wolfenschiessen, Oberrickenbach und Altzellen wohnen, die Kantonsstrasse im Bereich der angefochtenen Geschwindigkeitsbeschränkung mehr oder weniger regelmässig befahren, um zum Beispiel in den Kantonshauptort oder Richtung Luzern zu gelangen. Entgegen der Ansicht der Vorinstanz steht diesen daher die Beschwerdeberechtigung ebenso wie jenen zu, die