. 2 seiner Statuten bezweckt der TCS Nidwalden die Wahrung der Interessen der Automobilisten und Motorradfahrer im Gebiete des Kantons. Es erscheint selbstverständlich, dass unter «Wahrung der Interessen» auch die Ergreifung rechtlicher Schritte gegen Verkehrsmassnahmen im Sinne von Art. 3 Abs. 4 SVG fällt. Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts ist der Rekurrent daher berechtigt, im vorliegenden Fall die Interessen seiner Mitglieder zu verteidigen, falls die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.