Dieses wies den Rekurs am 15. Dezember 1986 ab. D. Dagegen erhebt der Rekurrent staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht und Verwaltungsbeschwerde beim Bundesrat. Er verlangt die Aufhebung der Verfügung. Auf die rechtserheblichen Beschwerdegründe wird in den Erwägungen eingegangen. … E. Aufgrund eines Meinungsaustausches mit dem Bundesgericht hat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement die Zuständigkeit des Bundesrates zur Beurteilung der vorliegenden Beschwerde anerkannt. … II