A. Aufgrund eines Gesuches von X und einer Empfehlung des Gemeinderates Wolfenschiessen verfügte die Polizeidirektion Nidwalden am 6. Dezember 1985 eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf der Kantonsstrasse im Bereiche der Liegenschaften und Holzlagerplätze in Wolfenschiessen. B. Gegen diese Verfügung beschwerte sich die Untersektion Nidwalden des Touring Clubs der Schweiz (im folgenden: TCS Nidwalden) beim Regierungsrat des Kantons Nidwalden. Dieser trat auf die Beschwerde mangels Legitimation nicht ein. C. Diesen Nichteintretensentscheid focht der TCS Nidwalden beim Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden an. Dieses wies den Rekurs am 15. Dezember 1986 ab.