par des personnes à l’étranger, in: Baurecht, Freiburg 1986/1, S. 4). In seiner Botschaft vom 16. September 1981 zu einem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland und zur Volksinitiative «gegen den Ausverkauf der Heimat» (BBl 1981 II 585 ff.) hat der Bundesrat diese Restriktion als Konsequenz der Tatsache bezeichnet, wonach der Erwerb von Grundstücken durch niedergelassene Ausländer die militärische Sicherheit objektiv gleich gefährden kann wie der Erwerb durch Ausländer mit weniger als fünf oder zehn Jahren Aufenthalt.