Diese Rechtsgeschäfte (Verkauf des Büelhofes; Kauf des Bodengutes) lägen somit im Interesse einer existenzfähigen Landwirtschaft in der Bergzone und entsprächen damit einem erklärten Ziel des Bundesrates. b. Der Beschwerdeführer anerkennt, dass Teile der zu erwerbenden Grundstücke im Kilometerumfeld der militärischen Anlage liegen und vermutet, es handle sich dabei um eine wichtige militärische Anlage.