… in G. (Schweiz) verweigert, weil die fraglichen Grundstücke (sie bilden den Hof «Bodengut») in der Nähe wichtiger militärischer Anlagen liegen und der Erwerb die militärische Sicherheit gefährden könnte. B. Gegen diesen Entscheid hat A. am B. Februar 1988 beim Bundesrat eine Beschwerde eingereicht mit dem Antrag: «Die Verfügung des EMD vom 28. Dezember 1987 sei aufzuheben und die Bewilligung zum Eigentumserwerb zu erteilen.» Der Beschwerdebegründung ist folgendes zu entnehmen: a. Der Beschwerdeführer macht geltend, das Bodengut würde eine existenzsichernde Grundlage für einen soliden Bauernbetrieb darstellen.