A. A. ist österreichischer Staatsangehöriger, wohnt seit 1968 in der Schweiz und verfügt über eine Niederlassungsbewilligung. Er ist mit einer Schweizerin verheiratet. Mit Verfügung vom 28. Dezember 1987 hat ihm das Eidgenössische Militärdepartement (EMD) die Bewilligung zum Eigentumserwerb an den Grundstücken Parz. Nrn. … in G. (Schweiz) verweigert, weil die fraglichen Grundstücke (sie bilden den Hof «Bodengut») in der Nähe wichtiger militärischer Anlagen liegen und der Erwerb die militärische Sicherheit gefährden könnte.