Art. 12 Bst. e BewG. Erwerb eines Grundstücks in der Nähe einer wichtigen militärischen Anlage durch Personen im Ausland. Verweigerung der Bewilligung an den in der Schweiz niedergelassenen, mit einer Schweizerin verheirateten Besitzer eines landwirtschaftlichen Kleinbetriebes für den Erwerb eines Bauernhofes, ungeachtet der Interessen einer existenzfähigen Landwirtschaft im Berggebiet. Keine Gewährung einer mit Auflagen verbundenen Ausnahmebewilligung angesichts der Bedeutung der militärischen Anlage und der besonderen topographischen Situation.