2 Dabei überprüft er die angefochtene Verfügung nach Art. 49 VwVG in vollem Umfang. Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Verfügung unmittelbar berührt und hat ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung (Art. 48 Bst. a VwVG). Die Beschwerde ist im übrigen frist- und formgerecht erhoben worden (Art. 50 und 52 VwVG), so dass darauf einzutreten ist. 2. Nach Art. 5 V kann das EVD die GGF beauftragen, dem Importeur den Preiszuschlag ganz oder teilweise zurückzuerstatten oder zu erlassen, sofern dieser für ihn eine unzumutbare Härte bedeutet.