Diese Anträge werden in weiteren Eingaben der Beschwerdeführer vom 11. November 1986 und 2. November 1987 wiederholt. c. Die Direktion für Verkehr, Energie und Wasser des Kantons Bern anerkennt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 13. Februar 1987, dass das projektierte Elektrizitätswerk Wynau UVP-pflichtig sei. In der Folge ist eine UVP für die erwähnte Anlage durchgeführt worden; den Bericht über die UVP erhielt die Instruktionsbehörde am 7. Juli 1987.