Der Regierungsrat des Kantons Bern ist mit Entscheid vom 5. März 1986 auf ein Gesuch der Beschwerdeführer um Durchführung einer UVP nicht eingetreten. Ziff. 2 der Begründung ist aber zu entnehmen, dass eine UVP auf freiwilliger Basis durchgeführt werde. b. Die Beschwerdeführer beantragen in ihrer Beschwerdeschrift vom 20. März 1986 die Aufhebung dieses Entscheids und die Durchführung einer UVP. Diese Anträge werden in weiteren Eingaben der Beschwerdeführer vom 11. November 1986 und 2. November 1987 wiederholt.