Die Beschwerdeführer beantragen in der Ergänzung der Beschwerdeschrift vom 11. November 1986 erneut die Durchführung einer UVP. In der Begründung wird wiederholt, dass der Arbeitsgemeinschaft zum Schutze der Aare, dem Naturschutzverein Oberaargau und den WWF-Sektionen Oberaargau/Solothurn/Biel das rechtliche Gehör verweigert worden sei; durch den Nichteintretensentscheid würden die genannten Organisationen der Möglichkeit beraubt, bei der UVP mitzuwirken. Ferner sei es willkürlich, dass der Kanton Bern sich weigere, eine UVP durchzuführen. … II