d OG ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde unzulässig gegen die Erteilung oder Verweigerung von Konzessionen, auf die das Bundesrecht keinen Anspruch einräumt. Die Beschwerdeführer berufen sich zur Begründung der Zuständigkeit des Bundesgerichts darauf, dass für die Verwirklichung des Vorhabens der Elektrizitätswerk Wynau AG ausser der Konzession weitere Bewilligungen nötig sind, gegen deren Erteilung letztinstanzlich das Bundesgericht mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde angerufen werden kann, wie dies unter anderem für die fischereirechtliche Bewilligung, für die Bewilligung zur Beseitigung der Ufervegetation nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz,