2 bundesrechtliche Grundlage, die für das vorliegende Projekt eine UVP verlange. Abgesehen davon werde auf freiwilliger Grundlage eine UVP durchgeführt. C. Gegen diesen Entscheid haben die Beschwerdeführer entgegen der Rechtsmittelbelehrung beim Bundesgericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht mit dem Antrag, der Regierungsrat des Kantons Bern sei anzuweisen, eine UVP durchzuführen. Die Vorinstanz habe Bundesrecht verletzt, da aus den Gesetzesmaterialien hervorgehe, dass bei Wassernahmen für ein Kraftwerk eine UVP durchzuführen sei. Man dürfe die Durchführung einer UVP nicht vom Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung abhängig machen.