A. Die Beschwerdeführer ersuchten mit Eingabe vom 6. Mai 1985 den Regierungsrat des Kantons Bern im Rahmen des Konzessions- und Bewilligungsverfahrens für die Neuanlage des Elektrizitätswerkes Wynau, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. B. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat am 5. März 1986 beschlossen, auf das Gesuch um Durchführung einer UVP nicht einzutreten. Der Begründung ist zu entnehmen, dass der Bundesrat noch keine Ausführungsbestimmungen zum BG vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz [USG], SR 814.01) erlassen habe; insbesondere fehle zurzeit eine