Dies trifft aber nicht zu, weil der Bau des Unterwerkes ebenfalls am Standort «C» möglich ist. Zweite Bedingung war, dass die SBB zuerst mit der Stadt Thun das notwendige Einvernehmen herstellen. Mit Brief an die SBB vom 25. März 1987 hat indes der Gemeinderat der Stadt Thun dem EMD ausdrücklich das Recht abgesprochen, das Terrain zwecks Errichtung eines Unterwerkes zu veräussern. Die Koordinationskommission EMD Thun hat diese Bedingungen des EMD im Brief vom 22. Oktober 1986 nicht widerrufen, was sie auch nicht konnte. Sie hat sich darauf beschränkt, das allenfalls abzutretende Terrain genauer zu beschreiben.