888 und 1683 vor. Beide Alternativstandorte befinden sich wie der Standort «C» ebenfalls in der Landwirtschaftszone. Ist das projektierte Unterwerk somit an keinem der noch in Frage kommenden Standorte zonenkonform, so hängt die Wahl des Standortes von der Abwägung der öffentlichen Interessen ab. Beide Alternativstandorte bieten sowohl aus raumplanerischer als auch aus gewässerschutztechnischer Sicht gegenüber dem Standort «C» keine erheblichen Vorteile, sondern sind eher mit zusätzlichen Nachteilen verbunden. So befindet sich der Standort «A» im Kandergrienwald;