4 Daraus ergibt sich, dass der Standort «C» nicht nur betrieblich optimal ist, sondern dass auch keine anderen öffentlichen Interessen entgegenstehen. Der Einwand der Beschwerdeführerin, das Unterwerk am Standort «C» gefährde die Grundwasserentnahme durch den Wasserversorgungs-Gemeindeverband Blattenheid, stösst ins Leere: