Selbst wenn die in unmittelbarer Nähe befindliche Grundwasserschutzzone wegen der Wasserversorgung Blattenheid in einem späteren Zeitpunkt einmal ausgedehnt würde und die Parzelle Nr. 186 in die Grundwasserschutzzone S3 zu liegen käme, wäre die Erstellung des projektierten Unterwerkes zulässig; für die vorgesehenen Trafos zu 20 m3 Hydrauliköl müssten allerdings Schutzmassnahmen zum «Verhindern, Erkennen und Zurückhalten» von Flüssigkeitsverlusten getroffen werden; ferner dürfte die Kühlflüssigkeit der Trafos keine halogenierten aromatischen Verbindungen enthalten.