Obwohl der Standort «C» zurzeit im Gewässerschutzbereich Zone A liegt, ist das Erstellen von Transformatorenstationen grundsätzlich gestattet; allerdings sind besondere Schutzmassnahmen erforderlich für Anlageeinheiten, die mehr als 450l Isolieröl enthalten, um zu gewährleisten, dass Flüssigkeitsverluste leicht erkannt und auslaufende Flüssigkeiten zurückgehalten werden. Selbst wenn die in unmittelbarer Nähe befindliche Grundwasserschutzzone wegen der Wasserversorgung Blattenheid in einem späteren Zeitpunkt einmal ausgedehnt würde und die Parzelle Nr. 186 in die Grundwasserschutzzone S3 zu liegen käme, wäre die Erstellung des projektierten Unterwerkes zulässig;