2 Von mehreren möglichen Standorten ist der Standort «C» auf der Parzelle Nr. 186, Gemeinde Uetendorf, von den SBB als betrieblicher Idealstandort für das Unterwerk bezeichnet worden. Das Bundesamt für Verkehr hat die Pläne für die Erstellung des Unterwerkes am Standort «C» genehmigt; eine durch die Gemeinde gegen diese Plangenehmigung erhobene Beschwerde ist vom Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED) abgewiesen worden. 4. Das projektierte Unterwerk ist eine Anlage, die ganz oder überwiegend dem Bahnbetrieb dient (Art. 18 Abs. 1 EBG; Hess/Weibel, a.a.O., Bd. 2, S. 66).