2 Signalen zu vermeiden. Deshalb sind Betriebswegweiser mit Zurückhaltung zu bewilligen, zumal sie - signalisationstechnisch gesehen - eigentliche Notbehelfe sind. 5. Betriebswegweiser können bewilligt werden, wenn drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: der in Frage stehende Betrieb muss einmal abseits von Durchgangsstrassen oder wichtigen Nebenstrassen liegen, zum andern ohne besondere Wegweisung schwer auffindbar sein und schliesslich ein häufig aufgesuchtes Ziel darstellen. a. Eine der Voraussetzungen ist unbestrittenermassen erfüllt: Die Metzgerei X liegt abseits einer Durchgangs- oder wichtigen Nebenstrasse.